Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juli 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LÖWENSTARK - Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung & Resilienzförderung mbH (im Folgenden LÖWENSTARK) und dem Mitglied(Kunden). Sämtliche Erklärungen des Mitglieds (z.B. Kündigung, Stundung, Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung) sind schriftlich an die folgende Adresse zu richten:
LÖWENSTARK - Gesellschaft für Persönlichkeitsentwicklung & Resilienzförderung mbH
Löwenwall 6
38100 Braunschweig
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Das Mitglied darf grundsätzlich alle vertraglich festgehaltenen Leistungen sowie das ausgewiesene Betreuungskonzept während der Trainingszeiten benutzen. Änderungen oder Beschränkungen des Angebotes, sind möglich. Weitere Leistungen sind in der Regel gesondert zu vergüten und können von einer besonderen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Aus der Mitgliedschaft lassen sich keine Rechte auf einzelne dieser Leistungen oder eine Aufrechterhaltung der Bedingungen herleiten, auch wenn sie zunächst oder vorübergehend kostenlos gewährt wurden. Die Gewährung von beitragsfreien Monaten verlängert grundsätzlich die Laufzeit des Vertrages um die gewährte beitragsfreie Zeit.
(3) LÖWENSTARK kann die Trainingsräume und Trainingsangebote vorübergehend schließen oder ändern, falls Reparaturarbeiten oder höhere Gewalt dies notwendig machen, ohne dass dem Mitglied dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht.
(4) Das Training erfolgt nach Terminabsprache. Bei verspätetem Erscheinen oder Nichterscheinen des Mitglieds reduziert sich die Trainingseinheit entsprechend.
§ 3 Zugang
Zugangsberechtigt zu den Trainings von LÖWENSTARK ist, wer eine gültige Mitgliedschaft besitzt, eine Tageskarte bezahlt oder im Besitz eines gültigen Gutscheines ist. Die Mitgliedschaft und Tageskarten sind nicht übertragbar und ausschließlich vom Vertragsinhaber zu nutzen. Eltern haften für Unfälle ihrer Kinder.
§ 4 Beitragszahlungen & Trainingszeiten
(1) Die vereinbarten Beiträge für die Trainingsprogramme verstehen sich als Jahresbetrag und werden als Aufwandsentschädigung für LÖWENSTARK zu 12 gleichen Teilen jeweils am Ersten eines Kalendermonats im Voraus berechnet und sind sofort, ohne Abzug fällig. Fällige Beiträge werden jeweilig, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mittels Abbuchungsauftrag automatisch abgebucht. Dem Mitglied steht es frei, gegen Beitragserhöhung einen anderen Zahlungsweg zu wählen oder die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Alle übrigen Zahlungen (z.B. für bestelltes Trainingsmaterial, Ausrüstung, etc.) sind sofort fällig.
(2) Die Trainingsprogramme finden während der Niedersächsischen Schulzeiten gemäß aushängender Trainingspläne statt. Mitglieder und Besitzer von Tageskarten können gemäß Ihres gebuchten Tarifes flexibel die Teilnahme an den terminierten Trainingskursen buchen. In den Niedersächsischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen, finden keine Trainings statt. Die monatlich berechneten pauschalen Anteile an der Jahresgebühr, werden auch während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen fällig, an denen keine Trainingskurse stattfinden.
§ 5 Haftung
Die Haftung von LÖWENSTARK für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderem Eigentum des Mitglieds ist ausgeschlossen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die LÖWENSTARK nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz.
§ 6 Kündigung
Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zur vereinbarten Mindestlaufzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist bei Online-Vertragsabschlüssen auch über das Online-Kündigungsformular im Mitgliederbereich möglich. Wird ein Vertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit.
Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Als Grund für eine außerordentliche Kündigung kommen insbesondere in Betracht:
- Ärztliches Attest bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft, dass keines unserer Angebote über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten genutzt werden kann.
- Die außerordentliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende und beginnt mit dem Zugang des entsprechenden Nachweises.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei vorliegendem Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung des Beitrages im Verzug, werden für jede notwendige Mahnung 5,50 € berechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gegenüber LÖWENSTARK gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Datenschutz, persönliche Daten
Das Mitglied informiert LÖWENSTARK unverzüglich über jede im Vertrag aufgenommene Änderung seiner persönlichen Daten. Die persönlichen Daten des Mitglieds, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, werden gemäß §§ 28,29 Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert. Die Datenverarbeitung der Kundendaten erfolgt als Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) durch LÖWENSTARK.
Die durch uns erhobenen personenbezogenen Daten speichern wir so lange, wie es für unsere Zwecke im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Die für die Zwecke eines Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden darüber hinaus bis zum Ablauf der sich für unsere Tätigkeiten ergebenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Danach werden sie gelöscht, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, weiterhin erforderlich.
§ 9 Mehrwertsteueränderung
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Gerichtsstand ist Braunschweig.